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Reisekosten-Pauschbeträge bei Dienst- und
Geschäftsreisen im Ausland

Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungen bei Geschäfts- und Dienstreisen im Ausland 


 ► Pauschbeträge für Auslandsreisen 2008 (PDF)

 ► Pauschbeträge für Auslandsreisen 2009 (PDF)

 ► Pauschbeträge für Auslandsreisen 2010 - bisher auch für 2011 gültig (PDF)

 ► Pauschbeträge für Auslandsreisen 2012


Bei Geschäftsreisen (also Selbstständige betreffend) ist der Ansatz von pauschalen Übernachtungskosten für Reisen seit dem 1. Januar 2008 nicht mehr möglich. Geschäftsreisende  können nur die tatsächlich entstandenen Übernachtungskosten geltend gemacht, die beispielsweise durch eine Hotelrechnung nachgewiesen werden.

Bitte beachten Sie:
Die Auslands-Pauschbeträge werden nicht zwingend für einen bestimmten Zeitraum, wie etwa für ein Kalenderjahr festgesetzt. Sie können sich auch längere Zeit nicht oder (mehrmals) unterjährig ändern.