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Sozialversicherung -
Fälligkeitstermine für Nachweise und Beiträge 2014


(1.) Abgabe von Beitragsnachweisen

Ab 01.01.2008 ist die Abgabe der Beitragsnachweise einheitlich geregelt. Davor wurden sie durch die Satzung/Einzugsstelle der jeweiligen Krankenkasse festgelegt.

Die folgende Tabelle enthält in Spalte 2 die Abgabetermine für 2014, bis zu denen die Beitragsnachweise bei den Einzugsstellen vorliegen müssen, um Mahnungen, Schätzungen und Kosten zu vermeiden. Die Beitragsnachweise sind bis zwei Tage vor (Zahlungs-)Fälligkeit (siehe unter 3.) einzureichen.
 


(2.) Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

Die aus dem Arbeitsentgelt zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge müssen spätestens am drittletzten Bankarbeitstag eines Monats bei der Krankenkasse eingegangen sein (Fälligkeitstag).

Für das Kalenderjahr 2014 gelten folgende Termine:

 * Der spätere Fälligkeitstermin gilt für Bundesländer, in denen der 31. Oktober 2014 kein Feiertag ist.

Trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr.