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Reisekosten für Geschäftsreisen abrechnen (Teil 2 von 2)
Gültig bis einschliesslich 2013

4.  Reisenebenkosten

Zu Reisenebenkosten zählen beispielsweise:

  • Trinkgelder
  • Aufmerksamkeiten
  • Gepäckbeförderung und -aufbewahrung,
  • Gepäckversicherung,
  • Telefax- und Fernmeldegebühren etc.
  • Porto
  • Nahverkehr
  • Fährkosten
  • Straßenbenutzungsgebühren

Achtung!  Bewirtungskosten sind gesondert, d. h. ausserhalb der Reisekostenabrechnung nachzuweisen (siehe Bewirtungskosten).


Was für den Vorsteuerabzug bei Reisekosten zu beachten ist:

  • Die Rechnungen wie beispielsweise für Übernachtungen etc. müssen auf das Unternehmen ausgestellt sein
  • Für einen Vorsteuerabzug ist eine Einzelabrechnung der Reise mit gesondertem Steuerausweis zu erstellen
  • Aus Pauschalen können keine Vorsteuerbeträge geltend gemacht werden
  • Für sonstige Aufwendungen, die nicht durch Belege nachgewiesen werden, kann keine Vorsteuer geltend gemacht werden
  • Die Pflichtangaben für Rechnungen und Kleinbetragsrechnungen sind zu beachten, um den Vorsteuerabzug geltend zu machen

Tipp!  Reisekosten abzurechnen zählt zu den zeitaufwändigsten Verwaltungsaufgaben. Mit folgenden  Excel® Arbeitsmappen erhöhen Sie Ihre Arbeitsproduktivität und sparen bei Reisekostenabrechnungen mehr als 70 % der sonst dafür notwendigen Zeit. 

► Reisekostenabrechnung mit Excel für eintägige und mehrtägige Inlands- und Auslandsreisen
► Reisekostenabrechnung mit Excel für eintägige Inlandsreisen (Monatsabrechnungen, Jan-Dez)


► Praxisbeispiel: Reisekostenabrechnung allgemein/mit Excel (Video auf Youtube)

► Auslandsreisekostensätze 2012
► Auslandsreisekostensätze 2010 + 2011
► Auslandsreisekostensätze 2009
► Auslandsreisekostensätze 2008

► Pflichtangaben in Rechnungen (um den Vorsteuerabzug sicher zu stellen)
► Bewirtungskosten richtig abrechnen


Trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr